Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige
Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 ein Rettungspaket mit Soforthilfen (Zuschuss) für kleine Unternehmen und Selbständige verabschiedet. Konkret sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Soforthilfe von 9.000 € für Betriebe bis zu 5 Beschäftigte
- Soforthilfe von 15.000 € für Betriebe bis zu 10 Beschäftigte
Voraussetzung: Unternehmen oder Selbständige dürfen vor dem 11. März nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.
(Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de)
Weitere Maßnahmen sind:
- Kurzarbeitergeld (https://www.arbeitsagentur.de)
- Steuerstundungen und Herabsetzungen (https://bundesfinanzministerium.de)
- Stundung Sozialversicherungsbeiträge (https://www.gkv-spitzenverband.de)
- Kredite für Unternehmen (u.a. https://www.kfw.de)
Unterstützung durch die ConSult Unternehmensberatung GmbH:
- Begleitung bei der Antragstellung von öffentlicher Förderung und Finanzhilfen
- Ausarbeitung von Finanzierungs- und Planungsunterlagen (Businessplan)
- Begleitung zu Bankgesprächen
- Gegebenenfalls sind Zuschüsse zu den Beratungskosten bis zu 100 % möglich!
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