Zuschüsse zu Unternehmensberatungen

Betriebswirtschaftliche Beratungen von:

- Existenzgründern sowie

- kleinen und mittleren Unternehmen 

 

können bezuschusst werden. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen 3.500 €. Die Zuwendung ist abhängig von dem Standort. Neue Bundesländer mit 80 % (maximal 2.800 €) und alte Bundesländer mit 50 % (maximal 1.750 €). Jedes förderberechtigte Unternehmen kann zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr gefördert bekommen. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung), müssen ein Informations-gespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen.  

 

Wir prüfen vor Beginn der Beratung die Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen gegebenenfalls bei der Beantragung und der Abwicklung.

 

In diesem Zusammenhang arbeiten wir mit verschiedenen Institutionen zusammen (z.B. RKW Hessen, Industrie- und Handelskammern, Leitstellen wie DIHK-Service GmbH, Zentralverband des Detuschen Handwerks, Fördergesellschaft des BDS-DGV und Freie Berufe etc.).

 

Weitere Informationen erhalten Sie über nachstehende Links:

 

www.rkw-hessen.de
www.bafa.de
www.dihk.de
www.zdh.de