Höchstbetrag
100.000 Euro.
Laufzeit
Bis zu fünf Jahren mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu zehn Jahren mit höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung
des ausstehenden Kreditbetrages ist durch den Endkreditnehmer gegen Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.
Teamgründung
Bei mehreren Gründern kann für das gleiche Vorhaben der Höchstbetrag je Gründer in Anspruch genommen werden.
Sicherheiten
Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch zur Absicherung des Darlehens mit herangezogen werden. Allerdings wird ein Darlehen auch bewilligt, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen. Die KfW wird
die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen Existenzgründungsprogrammen ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann allerdings zeitgleich in Anspruch genommen werden.
Antragstellung
Der Antrag an die KfW muss über die Hausbank (Bank oder Sparkasse) des Gründers bzw. Unternehmers gestellt werden. Das KfW-Startgeld muss vor Beginn des Vorhabens
bei der Hausbank beantragt werden.
UnternehmensGründung
Unsere Vorgehensweise:
- Prüfung der Unternehmereignung. Prüfung der Tragfähigkeit des geplanten Vorhabens
- Fördermittelrecherche (EU, Bund, Land)
- Konzepterstellung (Business-Plan)
- Beantragung der Finanzierung
- Begleitung zu den Bankgesprächen
KfW-Gründerkredit-StartGeld (Finanzierungsbeispiel):
Gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine Unternehmen und Freiberufler, die über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen und deren Gesamtfremd-finanzierungsbedarf 100.000 Euro nicht übersteigt.
Neben Investitionen werden auch Betriebsmittel, und zwar bis zu 100 Prozent, finanziert.
Eine Antragstellung ist bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren möglich. Gefördert wird auch eine Gründung im Nebenerwerb, wenn das Unternehmen mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet
ist.