Höchstbetrag
125.000 Euro.

Laufzeit
Bis zu fünf Jahren mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu zehn Jahren mit höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist durch den Endkreditnehmer gegen Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.

Teamgründung
Bei mehreren Gründern kann für das gleiche Vorhaben der Höchstbetrag je Gründer in Anspruch genommen werden.

Sicherheiten
Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch zur Absicherung des Darlehens mit herangezogen werden. Allerdings wird ein Darlehen auch bewilligt, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen. Die KfW wird die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen Existenzgründungsprogrammen ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann allerdings zeitgleich in Anspruch genommen werden.

Antragstellung
Der Antrag an die KfW muss über die Hausbank (Bank oder Sparkasse) des Gründers bzw. Unternehmers gestellt werden. Das KfW-Startgeld muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.